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Besteuerung einer Vergleichssumme als Abfertigung
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Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist es zulässig, Vergleichszahlungen unter der Voraussetzung, dass entsprechende Ansprüche strittig waren, steueroptimal zu widmen. Nach der angeführten Rechtsprechung ändert sich daran auch dann nichts, wenn die Vergleichsvereinbarung eine Generalbereinigungsklausel („Durch diesen Vergleich sind sämtliche zwischen den Parteien allfällig bestehenden Forderungen und Ansprüche bereinigt und verglichen.“) enthält.