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Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4699-2

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Dokumentvorschau
Schoditsch (Hrsg) - EheG | Ehegesetz

§ 32 Schutz gutgläubiger Dritter

Mathias Neumayr

Übersicht der Kommentierung


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I.
Zweck und wesentlicher Norminhalt
1
II.
Tatbestandsmerkmale
A.
Rechtsbeziehung eines Ehepartners zu einem Dritten
2
B.
Kenntnis des Dritten von der Nichtigkeit der Ehe
3
III.
Rechtsfolgen
4, 5

I. Zweck und wesentlicher Norminhalt

1

§ 32 EheG setzt den Gedanken des § 27 EheG fort, wonach die Nichtigkeit der Ehe erst ab Rechtskraft des entsprechenden Urteils wirkt. Gegenüber gutgläubigen Dritten, mit denen sie in Rechtsbeziehungen getreten sind, können sich die Ehepartner nicht auf die Nichtigkeit der Ehe berufen, soweit der Bestand der Ehe Grundlage für den Anspruch des Dritten ist. Bedeutung hat die Norm speziell für Geschäfte im Rahmen der Schlüsselgewalt (§ 96 ABGB). § 32 EheG entspricht der allgemeinen Bestimmung des § 916 Abs 2 ABGB (Einrede des Scheingeschäfts) zum Vertrauen Dritter auf nichtige Willenserklärungen.

II. Tatbestandsmerkmale

A. Rechtsbeziehung eines Ehepartners zu einem Dritten

2

§ 32 EheG nimmt auf ein zwischen dem Dritten und einem der Ehepartner geschlossenes Rechtsgeschäft oder ein zwischen dem Dritten und einem der Ehepartner ergangenes rechtskräftiges Urteil Bezug. Beide Alternativen erfordern einen vermögensrechtlichen Kontext. Außerdem muss der...

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