EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachbemerkungen zu § 85
Literatur
Kodek, Einstweilige Verfügungen im Familienrecht und Art 6 EMRK, EF-Z 2010, 58; Jetzinger, Die Sicherungsverfügung im ehelichen Aufteilungsverfahren, EF-Z 2021, 205; König/Weber, Einstweilige Verfügungen im Zivilverfahren5 (2022).
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Einstweiliger Rechtsschutz im Aufteilungsverfahren | ||
A. | Die einstweilige Verfügung nach § 382 Z 8 lit b EO | ||
B. | Verfahren | ||
II. | Benützungsverfügung | ||
III. | Sicherungsverfügung | ||
IV. | Sicherungsmittel |
I. Einstweiliger Rechtsschutz im Aufteilungsverfahren
A. Die einstweilige Verfügung nach § 382 Z 8 lit b EO
1
Ein einstweiliger Rechtsschutz im Aufteilungsverfahren kommt hinsichtlich des aufzuteilenden Ehevermögens iSd § 81 ff EheG als EV in Betracht (§ 382 Z 8 lit b EO). Sie ist in zweifacher Hinsicht denkbar: Einerseits zur einstweiligen Regelung der Benützung des Ehevermögens („Benützungsverfügung“), andererseits zur Sicherung des Aufteilungsanspruchs nach Eheauflösung („Sicherungsverfügung“). Während für eine Sicherungsverfügung sowohl der Anspruch als auch dessen Gefährdung durch den Antragsgegner bescheinigt werden müssen, muss für die Benützungsverfügung bloß ein Regelungsbedürfnis dargelegt werden. Näher dazu Rz 16 ff.
2
Beide Streitteile können im Zusammenhang mit einem Verfahren zur Aufl...