EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 68
Literatur
Deixler-Hübner, Hat der Verschuldensausspruch als Anknüpfungstatbestand für den nachehelichen Unterhalt ausgedient? ; dies, Grund und Höhe des Ehegattenunterhalts bei Scheidung aus gleichteiligem Verschulden, iFamZ 2016, 253; dies, Billigkeitsunterhalt nach § 68 EheG stellt lediglich eine Beitragspflicht dar, iFamZ 2014, 270; Ferrari, Verschuldensunabhängiger Scheidungsunterhalt nach den § 68a und 69b EheG, in Ferrari/Hopf (Hrsg), Eherechtsreform in Österreich (2000) 37; Fischer-Czermak, Zum Unterhalt nach Scheidung bei gleichem und ohne Verschulden, NZ 2001, 254; Hirsch, Zur Höhe des nachehelichen Unterhalts in § 68, 69 Abs 3 und § 69a Abs 2 EheG, EF-Z 2009, 204; dies, Der Billigkeitsbegriff im nachehelichen Unterhaltsrecht, JBl 2008, 545; Hopf/Stabentheiner, Das Eherechts-Änderungsgesetz 1999, ÖJZ 1999, 861 (Teil I); Marschall, Das Verschuldensprinzip, .
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
A. | Gleichteiliges Scheidungsverschulden | ||
B. | Gesetzlicher Unterhaltsanspruch | ||
C. | Verhältnis gegenüber der Unterhaltspflicht von Verwandten | ||
II. | Anspruchsvoraussetzungen | ||
III. | Höhe und Dauer des Unterhaltsanspruchs | ||
A. | Billigkeitsüberlegungen | ||
B. | Anspannungsgrundsatz be... |