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Schoditsch (Hrsg)

EheG | Ehegesetz

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4699-2

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Schoditsch (Hrsg) - EheG | Ehegesetz

§ 10 Annahme an Kindes Statt

Martina Weixelbraun-Mohr

Übersicht


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I.
Adoptionsverhältnis als Hindernis
1, 2

I. Adoptionsverhältnis als Hindernis

1

Das Eheverbot der Wahlkindschaft (also zwischen Adoptivelternteil und Adoptivkind) ist ein sogenanntes „schlichtes“ Eheverbot; es macht die trotzdem geschlossene Ehe daher weder nichtig noch aufhebbar. Es besteht, solange das Adoptivverhältnis aufrecht ist. Eine Befreiung vom Hindernis kann nicht erteilt werden.

2

Das schlichte Eheverbot der Wahlkindschaft besteht nur zwischen den Adoptiveltern einerseits und dem Adoptivkind andererseits. Wenngleich das Adoptionsverhältnis gem § 197 Abs 1 ABGB auch die Nachkommen der Adoptiveltern erfasst, bezieht sich das Verbot nicht auf diese. In Übereinstimmung damit stellt das (absolute) Eheverbot nach § 6 EheG auf die Blutsverwandtschaft ab (genetische bzw tatsächliche biologische Verwandtschaft).

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