EheG | Ehegesetz
1. Aufl. 2023
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§ 43
Literatur
Deschka, Welchen Familienstand hat ein Ehegatte, dessen Ehe nach § 43 EheG aufgelöst ist? ÖStA 1977, 62; Hainzl, Ist die neue Ehe eines Mannes eine Doppelehe, weil seine für tot erklärte Frau noch lebt? ÖStA 1962, 69.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Inhalt der Bestimmung | ||
A. | Auflösung der ersten Ehe und Rechtsfolgen | ||
B. | Nichtigkeit der zweiten Ehe |
I. Allgemeines
1
§ 43 EheG behandelt einen Sonderfall der nach § 8 EheG verbotenen Doppel- bzw Mehrfachehe: Denn die § 43 f EheG regeln die Wirkungen einer inhaltlich unzutreffenden Todeserklärung eines Ehegatten auf die bestehende Ehe sowie eine allfällige neue Ehe des anderen Ehegatten. Diese Bestimmungen sind zwar nach jenen über die Aufhebung der Ehe (§§ 33 bis 42 EheG) unter einer eigenen Überschrift angesiedelt; sie stehen allerdings mit den § 8, 24 EheG in systematischem Zusammenhang. Ergänzt werden sie durch § 104 EheG, wonach § 43 Abs 2 S 2 EheG auch für den Fall gilt, dass die Todeserklärung durch gerichtlichen Beschluss aufgehoben oder berichtigt wird.
2
Die praktische Bedeutung dieser Regeln ist freilich gering. Probleme können sich nur ergeben, wenn der vermeintlich tote Ehegatte noch am Leben und der andere Ehegatte eine neue Ehe eingegangen ist; denn ohne die Sonderr...