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GesRZ 5, Oktober 2016, Seite 350

Nachranganleihen und grenzüberschreitende Verschmelzung

§ 226 Abs 3 AktG

§ 23 dUmwG

1. Im Falle einer grenzüberschreitenden Verschmelzung nach dem EU-VerschG durch Aufnahme der Emittentin einer Nachranganleihe erfolgt keine automatische Beendigung der Nachranganleihe.

2. Die grenzüberschreitende Verschmelzung durch Aufnahme bewirkt ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens den Übergang des gesamten Aktiv- und Passivvermögens der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft.

(OLG Wien 4 R 313/12x; HG Wien 27 Cg 38/11k)

Die Klägerin zeichnete im Jahr 2005 die von der K. Ltd auf Zypern (im Folgenden: Emittentin) begebenen Nachranganleihen mit einer Laufzeit bis 2025. Die Emissionsbedingungen enthalten ua folgende Bestimmungen:

„...

§ 4. (1) ...

b) Zinszahlung. Die auf die Anleihen entfallenden Zinsen sind nach Maßgabe von Abs 2 ... zu zahlen. Zahlungen des Nennbetrags oder Zinszahlungen dürfen nur dann geleistet werden, wenn die zu berücksichtigenden Eigenmittel der Emittentin aufgrund dieser Zahlung nicht unter die Mindesterfordernisse fallen, die in der von der Zentralbank Zypern herausgegebenen jeweiligen Richtlinie über die Berechnung der Kapitalausstattung von Banken festgelegt sind.

...

§ 9. (1) Nichterfüllung. Jeder Anleihegläubi...

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