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PV-Info 3, März 2012, Seite 6

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Hannelore Ortner

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

KommSt-Info des BMF

Die Information des BMF zum KommStG (BMF-Info vom , BMF-010222/0260-VI/7/2011) wurde basierend auf der Rechtsprechung sowie den Gesetzesmaterialien aktualisiert und gilt ab (bzw ab ). Folgende Änderungen bzw Ergänzungen wurden vorgenommen:

  • KommSt-Pflicht hinsichtlich Vortragstätigkeit als freier Dienstnehmer (Rz 5).

  • Konkretisierung der geldwerten Vorteile für die Bruttoarbeitslöhne (Rz 58).

  • Ermittlung der

    KommSt-Bemessungsgrundlage

    für die

    begünstigte Auslandstätigkeit

    gem

    § 3 Abs 1 Z 10 EStG

    idF AbgÄG 2011 (sog

    „Dauerregelung“

    , außerhalb der 400-km-Grenze; siehe

    PV-Info

    9/2011, Seite 10 f;

    PV-Info

    2/2012, Seite 13 f):

    • Sind die Voraussetzungen nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG erfüllt, sind nur 40 % der laufenden Auslandsbezüge KommSt-pflichtig.

    • Die im Bereich der Lohnsteuer vorgesehene Beschränkung mit der Höchstbeitragsgrundlage gilt nicht für die Kommunalsteuer.

    • Die sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs 1 und 2 EStG zählen immer zur KommSt-Bemessungsgrundlage (Rz 77a). 1)

1) Aufgrund des identen Gesetzeswortlauts muss dies wohl auch für den Dienstgeberbeitrag zum FLAF und für den Zuschlag zum DB gelten.

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