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News
Aus einer Mitteilung des BMF an das ELDA-Competence-Center vom ergeben sich folgende Fristverschiebungen :
Mitteilungen gemäß § 109b EStG betreffend das Kalenderjahr 2011 und
Lohnzettel (L 16) der Kennung 23 bei Beendigung von Dienstverhältnissen im Jänner 2012
müssen erst bis in elektronischer Form übermittelt werden. In beiden Fällen ist die elektronische Übermittlung überhaupt erst ab möglich.
Voraussichtliche Änderungen für die Personalverrechnung durch das Stabilitätsgesetz („Sparpaket“) 2012 (Stand: Ministerialentwürfe vom ):
Befristete Solidarabgabe von 2013 bis 2016: Für Bruttogehälter über € 12.500,– pro Monat beträgt die Lohnsteuer für das 13./ 14. Gehalt (zusammen): Für die ersten € 620,– 0 %, die nächsten € 24.380,– 6 %, die nächsten € 25.000,– 27 %, die nächsten € 33.333,– 35,75 %, darüber hinaus laufender Tarif.
Außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage , dh zusätzlich zur jährlichen Aufwertung, um € 90,– .
Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Blockmodellen.
Änderungen beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag für ältere Arbeitnehmer.
Inkrafttreten voraussichtlich mit .