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Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrags bei auch nur geringfügigem Überschreiten der Einkunftsgrenze
Eine jüngst ergangene Entscheidung des UFS ( , RV/0261-I/11) zeigt die finanziell bedeutenden Auswirkungen der starren Einkunftsgrenze für den Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag.
Anspruchsvoraussetzungen
Nach § 33 Abs 4 EStG steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) zu. Dieser beträgt jährlich
bei einem Kind (§ 106 Abs 1 EStG) € 494,–,
bei zwei Kindern (§ 106 Abs 1 EStG) € 669,–.
Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind (§ 106 Abs 1 EStG) um jeweils € 220,– jährlich.
Alleinverdienende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs 1 EStG), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft leben.
Für Steuerpflichtige iSd § 1 Abs 4 EStG (beschränkt Steuerpflichtige, die auf Antrag als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt werden) ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner (§ 106 Abs 3 EStG) Einkünfte von höchstens € 6.000,– jährlich erzielt. Die nach § 3 Abs 1 Z 4 lit a EStG (Wochengeld), weiters S. 21nach § 3 Abs 1 Z 10, 11 EStG (Eink...