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Ausbildungskosten
Beim WIFI-Kurs „Coaching“ handelt es sich um die Vermittlung berufsspezifischer Fertigkeiten. Die Kursaufwendungen sind bei einem Lehrer als Werbungskosten einzustufen. – (§ 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988), (Abweisung)
( 2011/15/0068)