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Verein als Unternehmer iSd § 1 KSchG.
§§ 1, 28, 29 KSchG; § 1 UGB; Art 6 Rom-I.
https://doi.org/10.47782/oeba202401005901
Ein Verein ist als Unternehmer iSd § 1 Abs 2 KSchG zu qualifizieren, wenn er als professionell auftretender Marktteilnehmer handelt, der seinen Mitgliedern verschiedene (Versicherungs-)Leistungen anbietet und eine entsprechende Vertriebsorganisation hat, und zwar unabhängig davon, ob er für die Vermittlungstätigkeit vergütet wird.
Ermöglicht der Verein seinen Mitgliedern den Beitritt zu einem Gruppenversicherungsvertrag gegen Entgelt, ist der zugrundeliegende Vertrag gemäß Art 6 Abs 1 ROM I-VO anzuknüpfen, weil aufgrund der professionellen Akquise einer Vielzahl von Verbrauchern für den Versicherungsbeitritt eine berufliche Tätigkeit vorliegt, auch wenn der Verein kein Entgelt ...