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Für die Beurteilung der Transparenz und möglichen Missbräuchlichkeit einer Klausel, die den variablen Zinssatz eines Hypothekardarlehensvertrages regelt und sich dazu auf einen durch ein amtlich veröffentlichtes Rundschreiben festgelegten Index bezieht, ist auch der Inhalt eines anderen amtlichen Rundschreibens von Bedeutung, das Informationen über die Anpassung dieses Index an den Marktzinssatz enthält. Entscheidend ist zudem, ob diese Informationen einem Durchschnittsverbraucher ausreichend zugänglich sind.
Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – RL 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Hypothekendarlehensverträge – Einen variablen Zinssatz vorsehende Klausel – Auf den effektiven Jahreszinssätzen für von Kreditinstituten gewährte Hypothekendarlehen beruhender Referenzindex – Durch eine Rechts- oder Verwaltungsvorschrift festgelegter Index – In der Präambel dieses Rechtsakts enthaltene Hinweise – Kontrolle des Transparenzerfordernisses – Beurteilung der Missbräuchlichkeit;
https://doi.org/10.47782/oeba202401006601
Art 3 Abs 1 sowie die Art 4 und 5 der RL 93/13/EWG des Rates vom S. 67 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass für die Beurteilung der Transparenz und der etwaige...