TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz/Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz/Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

§ 267.

Christoph Ritz/Birgitt Koran

§ 267 BAO (idF FVwGG 2012) entspricht inhaltlich dem bisherigen § 277 BAO.

Die Verbindung mehrerer Beschwerden zu einem gemeinsamen Verfahren soll unterschiedliche Sachentscheidungen in ein und derselben Rechtssache verhindern.

§ 267 BAO setzt voraus, dass ein Bescheid mit mehreren (zulässigen und fristgerecht eingebrachten) Bescheidbeschwerden angefochten ist. Die Bestimmung ist beispielsweise anwendbar,

  • wenn ein Bescheid über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) von der Gesellschaft und von einigen Beteiligten angefochten ist,

  • wenn ein Zerlegungsbescheid (§ 10 KommStG 1993, § 196 BAO) von mehreren Gemeinden angefochten ist,

  • wenn nicht nur der mit Haftungsbescheid in Anspruch Genommene den Bescheid über den Abgabenanspruch (§ 248 BAO) angefochten hat, sondern auch der Primärschuldner eine Bescheidbeschwerde gegen diesen Bescheid eingebracht hat.

Wenn der Haftungspflichtige nicht nur den an ihn gerichteten Haftungsbescheid, sondern auch den Bescheid über den Abgabenanspruch (§ 248 BAO) mit Bescheidbeschwerde angefochten hat, ist § 267 BAO nicht anwendbar.

§ 267 BAO gilt auch für Landes- und Gemeindeabgaben betreffende Bescheidbeschwerden. Dies gilt nunmehr auch für dessen zweiten Satz (im Unterschied zu § 277 zweiter Satz BAO aF, der nur den gesamten Berufungssenat nach § 270 Abs 5 BAO aF...

Daten werden geladen...