Christoph Ritz/Birgitt U. Koran

Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2250-7

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Christoph Ritz/Birgitt U. Koran - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit neu in Österreich

Artikel 130.

Christoph Ritz/Birgitt U. Koran

Die Beschwerden nach Art 130 Abs 1 Z 1 bis 3 B-VG werden in der BAO als Bescheidbeschwerden, Maßnahmenbeschwerden und Säumnisbeschwerden bezeichnet.

Art 130 Abs 3 B-VG enthält eine - inhaltlich dem bisher für den VwGH geltenden Art 130 Abs 2 B-VG entsprechende - Einschränkung der Ermessensentscheidungen betreffenden Kontrollbefugnisse der Verwaltungsgerichte (somit eine nicht unbeträchtliche Minderung des Rechtsschutzes).

Diese Einschränkung gilt jedoch nicht

  • in Verwaltungsstrafsachen,

  • in die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes gehörende Rechtssachen (somit Bundesabgaben und finanzstrafrechtliche Angelegenheiten).

Hingegen gilt diese Minderung des Rechtsschutzes für Landes- und Gemeindeabgaben, soweit sie nicht unmittelbar von Finanzämtern vollzogen werden (wie zB für Zerlegungs- und Zuteilungsbescheide nach § 10 KommStG 1993).

Hat die Verwaltungsbehörde ein ihr gesetzlich eingeräumtes Ermessen im Sinne des Gesetzes geübt, darf das Verwaltungsgericht den angefochtenen Bescheid mangels Rechtswidrigkeit weder aufheben noch ändern; insbesondere ist es dem Verwaltungsgericht diesfalls verwehrt, das Ermessen anders zu üben als die Verwaltungsbehörde.

Dies betrifft in der BAO beispielsweise folgende (auch für Landes- und Gemeindeabgaben bedeutsame) Ermessen einrä...

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