zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3969-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 231 Versicherungsmonate, Begriff

Sonntag

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Übersicht über die § 231-233
1
II.
Versicherungsmonate - Voraussetzungen
A.
Mindestzeitraum (Z 1 lit a)
2
B.
Resttagemonate (Z 1 lit b 1. Teil)
3
C.
Zeitliche Deckung innerhalb eines Monats (Z 1 lit b 2. Teil)
4, 5
D.
Ersatzzeiten - Bildungseinrichtungen (Z 2)
6
E.
Kindererziehungszeiten (Z 3 und 4)
7

I. Übersicht über die § 231-233

1

§ 231 behandelt die zeitliche Deckung verschiedener VZ innerhalt eines Monats und die Resttagemonate. § 232 regelt die Vorgangsweise beim Vorliegen verschiedener VZ innerhalb eines Monats und die Zuordnung zu den einzelnen PV-Zweigen. § 233 trifft Regelungen über die Berücksichtigung von VM bei zeitlicher Deckung ganzer Monate.

II. Versicherungsmonate - Voraussetzungen

A. Mindestzeitraum (Z 1 lit a)

2

Dieser beträgt 15 Tage. Werden diese nicht erreicht, ist die Regelung über die Resttagemonate der lit b heranzuziehen.

B. Resttagemonate (Z 1 lit b 1. Teil)

3

Beispiele:

Pflichtversicherung hat von bis bestanden: der Monat Jänner ist ein Monat der Pflichtversicherung, obwohl nur 4 Tage erworben wurden und innerhalb des Jahres 1995 kein VM vorliegt, der eine Zuzählung der 4 Resttage erlauben würde.

Pflichtversicherung hat von

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.