ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
10. Aufl. 2019
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§ 129 Leistungen außerhalb des Sprengels des zuständigen Krankenversicherungsträgers
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Durch das 2. SVÄG 2010 (BGBl I 102/2010) wurde § 129 neu gefasst. Damit wurde dem Umstand, dass sich die praktische Abwicklung der Leistungsinanspruchnahme seit der Einführung der e-card geändert hat, Rechnung getragen und geregelt, wie die Inanspruchnahme von Leistungen bei einer künftigen Ausweitung des E-card-Systems auf weitere Vertragspartner ohne Ausstellung eines Betreuungsscheines erfolgen kann. Damit soll eine zeitgemäße, den Erfordernissen des E-card-Systems entsprechende Rechtsgrundlage für Leistungsinanspruchnahmen außerhalb des Sprengels des zuständigen KVT geschaffen werden, wobei nicht mehr am Wohnsitz des Versicherten angeknüpft wird.
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In Abs 1 werden die möglichen Konstellationen der Leistungsinanspruchnahme außerhalb des Sprengels des zuständigen KVT (Leistungsinanspruchnahme mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb des Sprengels des zuständigen KVT; Leistungsinanspruchnahme durch Anspruchsberechtigte bei bloß vorübergehendem Aufenthalt außerhalb des Sprengels des zuständigen KVT; gezielte Anreise zur Leistungsinanspruchnahme in den Sprengel eines anderen KVT) abgedeckt. Nimmt die oder ...