ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
10. Aufl. 2019
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§ 108k Anpassung der Leistungen von Amts wegen
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Es ist daher darüber auch kein Bescheid zu erlassen. Zur Frist für ein dennoch mögliches Verlangen auf Bescheiderlassung bis Ablauf des betr Kalenderjahres s § 367 Abs 3.