zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3969-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 103 Aufrechnung

Atria

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1- 5
II.
Zulässigkeit der Aufrechnung
A.
Bestehen einer Hauptforderung
6, 7
B.
Zulässige Gegenforderungen
1.
Beitragsschulden (Abs 1 Z 1)
8- 14
2.
Rückzuerstattende Leistungen (Abs 1 Z 2)
15- 19
3.
Vorschüsse (Abs 1 Z 3)
20- 23
4.
Unterschiedsbeträge bei Teilpension (Abs 1 Z 4)
5.
Mehrfachleistungen für denselben Zeitraum (Abs 1 Z 5)
III.
Zulässige Höhe der Aufrechnung
A.
Aufrechnungsbeschränkung nach Abs 2
25- 27
B.
Festlegung der monatlichen Abzugsrate
28- 30
IV.
Aufrechnung und Insolvenz
V.
Verfahren
34- 37

I. Allgemeines

1

Die Aufrechnung (Kompensation) ist die Aufhebung einer Forderung (Hauptforderung) durch eine Gegenforderung; sie wirkt als Zahlung; beide Forderungen werden - soweit sie sich decken - getilgt.

2

In der bürgerlich-rechtlichen Terminologie (und auch hier) erklärt der Aufrechnende die Aufrechnung mit der ihm zustehenden (Gegen-)Forderung gegen die (Haupt-)Forderung des Aufrechnungsgegners. § 103 und zT auch die Rsp zum ASVG sprechen hingegen davon, dass der VT die Gegenforderung (zB Beitragsschulden) auf die zu erbringenden Geldleistungen (als Hauptforderung des Vers) aufrechnet.

3

Bei einer Aufrechnung ist zunächst die Zulässigkeit der Aufrechnung de...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.