ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
10. Aufl. 2019
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§ 84c Beteiligung an der Zielsteuerung-Gesundheit
1
Gesetzliche Ermächtigung iSd § 81. Siehe die Aufgaben nach § 31 Abs 2 Z 6, Abs 4 Z 10, Abs 5 Z 16b, § 84a und die Zuständigkeit der TK nach § 441d Abs 2 Z 12-14. Zu Vertragsabschlüssen vgl auch § 459e.
2
Entfall des Klammerausdrucks durch das VUG 2017.