ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
10. Aufl. 2019
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§ 73 Beiträge in der Krankenversicherung für Pensionisten (Übergangsgeldbezieher)
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Abs 1: Ist der Wert dieser auszuzahlenden Anspruchspension in einer ausländischen Währung angegeben, so ist - ähnlich der Bewertung eines Sachbezugs - ihr Wert in Euro nach dem den Verkehrswert abbildenden Umrechnungskurs zu dem Zeitpunkt zu bemessen, zu dem sie auszuzahlen ist (VwGH 2017/08/0002).
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Abs 5: Der Aufteilungsschlüssel für das Kalenderjahr 2017 wurde in der VO der BMSGK über den Aufteilungsschlüssel in der KV der Pensionist/inn/en (BGBl II 2018/285) kundgemacht.