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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3969-7

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 58 Fälligkeit und Einzahlung der Beiträge; Beitragsvorauszahlung

Derntl

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Selbstabrechnung(Abs 4)
2- 4a
II.
Vorschreibung (Abs 4)
5- 7
III.
Fälligkeit (Abs 1 und 1a)
A.
Selbstabrechnung
8
B.
Vorschreibung
9- 11
C.
Sonderbeiträge
D.
Nachverrechnung
E.
Rückständigkeit
F.
Anmeldung in der zweiten Monatshälfte
IV.
Beitragspflicht/Beitragsschuld (Abs 2 und 3)
V.
Einzahlung (Abs 2, 3 und 4)
16- 19
VI.
Rechtliche Geltendmachung (Abs 6)
20- 23
VII.
Jährliche Beitragsentrichtung (Abs 8)
VIII.
Sonderfälle (Abs 4 und Abs 7)
25, 26
IX.
Vertreter (Abs 5)

Vorspann

1

§ 58 steht unter der Überschrift „Fälligkeit und Einzahlung der Beiträge; Beitragsvorauszahlung“. Die Bestimmung beinhaltet aber iVm § 34 darüber hinaus noch einen sehr bedeutsamen Aspekt des Beitragsrechtes, nämlich die beiden Arten der Beitragsverrechnung in der Pflichtversicherung:

I. Selbstabrechnung (Abs 4)

2

Dieses Verfahren stellt gemäß der Konzeption des ASVG den Regelfall dar (vgl dazu 624 BlgNR 21. GP, 19 zur 58. Nov). Der DG hat nach Ablauf des Beitragszeitraumes die Beiträge von den jedem DN im Beitragszeitraum gebührenden und darüber hinaus gezahlten Entgelten mittels monatlicherBeitragsgrundlagenmeldung (mBGM, § 34) zu melden. Es wir...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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