ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
10. Aufl. 2019
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§ 658 Schlussbestimmungen zu Art. 115 Teil 1 des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010 (75. Novelle)
1
Die Abschaffung der besonderen IP bzw BUP für kinderreiche Witwen (frühere § 254 Abs 2, § 271 Abs 2) durch Abs 2 Z 1 stellt keinen verfassungswidrigen Eingriff dar (10 ObS 82/12z ua).
2
Abs 6 enthält weder eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts noch bestehen verfassungsrechtliche Bedenken (10 ObS 175/11z, 10 ObS 178/13v).