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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3969-7

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 479c Meldungen und Auskunftspflicht

Zehetner

1

§ 479c verweist zunächst auf die in den § 33 ff normierten Meldebestimmungen und die in den § 42f enthaltenen Auskunftspflichten. Nur für die in § 479a Abs 1 Z 2 genannte Personengruppe sieht der Gesetzgeber eine Sonderregelung vor.

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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