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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3969-7

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 474 Leistungen in der allgemeinen Krankenversicherung der Eisenbahnbediensteten

Schober

1

Die Abgrenzung des gesamten Personenkreises, für den die VAEB zur Durchführung der KV sachlich zuständig ist, ergibt sich aus § 26 Abs 1 Z 4 (Pöltner/Pacic, § 474 Anm 1).

2

Grds sind die in Abs 1 genannten Bestimmungen des B-KUVG, soweit § 474 keine Sonderegelungen enthält, anzuwenden. Die Anspruchsberechtigung auf Leistungen aus dem VF der Mutterschaft nach dem B-KUVG bezieht sich nur auf Sachleistungen; für Geldleistungen sind - sowohl hinsichtlich des Personenkreises als auch hinsichtlich des Ausmaßes - weiterhin nur die Bestimmungen des ASVG anzuwenden (Pöltner/Pacic, aaO Anm 2).

Aufgrund der Änderungen durch das SV-OG (BGBl I 2018/100) wird § 474 mit Ablauf des aufgehoben.

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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