TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3969-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 472 Krankenversicherung der unkündbaren Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen und der ihnen gleichgestellten Personen

Zehetner

1

Personenkreis: Gem § 2 Abs 1 Z 1 lit a B-KUVG sind von der KV Personen ausgenommen, die auf Grund der Vorschriften der § 472 und 473 bei der VAEB pflichtversichert sind.

Die Aufzählung in Abs 1 ist taxativ.

1a

§ 472 Abs 2 Z 2 wurde durch das SRÄG 2015, BGBl I 2015/162, mit aufgehoben, da bei der VAEB weder Groß- noch Stiefeltern mitversichert sind, für die Mitversicherung der Stiefeltern § 56 Abs 8 B-KUVG anzuwenden ist und die Bestimmung damit obsolet wurde.

Durch das SRÄG 2015, BGBl I 2015/162, in Kraft getreten mit , wurde § 472 Abs 2 durch die Z 5 erweitert und wurden Ansprüche der Bediensteten der VAEB abschließend geregelt. Durch BGBl I 2018/54, in Kraft getreten mit , wurde Abs 2 Z 5 um lit c ergänzt, wodurch die Ansprüche der in der Abteilung „B“ versicherten VAEB-Bediensteten um das Wiedereingliederungsgeld ergänzt wurden.

2

Österr Bundesbahnen: S 1 Abs 11 Bundesbahn-Pensionsgesetz.

Bundesbahnstrukturgesetz: BGBl I 2003/138.

3

Behandlungsbeitrag: S 18 der Satzung 2017 der VAEB, AmtlVerlb der österr SVT im Internet: www.ris.bka.gv.at, Nr 195/2016 iVm Nr 155/2017.

4

Als „Umgründun...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.