ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
10. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 471i Träger der Krankenversicherung
1
§ 471i ist auf den Fall nicht anwendbar, dass neben einer Beschäftigung, deren Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, lediglich eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird (VwGH 2010/08/0161).