Sonntag (Hrsg)
            
            
    ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
            10. Aufl. 2019
Print-ISBN: 978-3-7073-3969-7
                
                
        
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            Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 459 Nähere Vorschriften über die Führung der Versicherungsunterlagen
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Siehe § 457. Solche Vorschriften bestehen nicht. Die Verletzung des ges Anhörungsrechtes kann zu Rechtswidrigkeit des entspr Verwaltungsaktes führen (VfSlg 18.118).