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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3969-7

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 441 Arten der Verwaltungskörper

Souhrada

1

Andere Verwaltungskörper des HV bestehen nicht.

2

Soweit für den Hauptverband keine gesonderten Bestimmungen getroffen wurden, sind auf seine Verwaltungskörper und deren Mitglieder die § 420 ff sinngemäß anwendbar. Parteifähig iSd Verfahrensrechts ist - solange keine ausdrückliche andere ges Bestimmung besteht - der HV, nicht aber dessen Verwaltungskörper, Fonds (§§ 447a f), sonstige Organe oder Sondervermögen (RS 0035327, 0035375).

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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