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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3969-7

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 365 Behördliche Erhebung von Arbeitsunfällen

Tarmann-Prentner

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Der UVT kann sich bei Bedarf für die Durchführung von Erhebungen nach Arbeitsunfällen auch der Amtshilfe durch die Bezirksverwaltungs- oder Bergbehörde bedienen. Die Vorschriften über die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat bleiben davon unberührt (vgl insb § 21 Abs 4 ArbIG).

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