Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

10. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3969-7

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 343f Preistransparenz

Kletter

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Die Regelung soll für die Vers Preistransparenz schaffen, ohne sie zum Aufsuchen der Leistungsanbieter zu zwingen (AB, 82 BlgNR 25. GP). Patienten von Leistungserbringern, deren Honorare nicht veröffentlicht werden (können), haben gem § 153a Abs 4 Z 1 keinen Anspruch auf Kostenerstattung.

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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