ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
10. Aufl. 2019
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§ 319 Geltendmachung des Ersatzanspruches
1
Mangels Zulässigkeit der Einzelverrechnung (s § 319a Abs 1) gegenstandslos.
2
Zu Ersatzansprüchen auf Basis des Regressrechts mehrer SVT, die in Konkurrenz zueinander stehen, s § 336.