ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
10. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 284 Knappschaftsalters-(Knappschaftsvoll-) Pension, Ausmaß
1
Für Stichtage von 2004 bis 2008 sahen die Übergangsbestimmungen des § 607 Abs 17 höhere Steigerungspunkte vor, allerdings auch eine Begrenzung der Leistung mit 87 % der höchsten zur Anwendung kommenden BMG.