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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

8. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3681-8

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 500 Begünstigter Personenkreis

Martin Sonntag

Übersicht


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I.
Allgemeines
1- 4
II.
Voraussetzungen
A.
Persönlich
5, 6
B.
Örtlich
7
C.
Inhaltlich
8
D.
Auswanderung
9- 11
III.
Verfahrensrechtliches
12, 13

I. Allgemeines

1

Bei den Bestimmungen der § 500 ff ASVG steht der auf SV-rechtliche Nachteile bezogene Wiedergutmachungsgedanke im Vordergrund. Nicht zutreffend ist es jedoch, Sinn dieser Bestimmungen sei es generell, Schäden, welche diesem Personenkreis zugefügt wurden, schlechthin zu beheben (RS 0106513).

2

Die Regelungen zielen darauf ab, VZ für jene Zeiträume anzurechnen, in denen verfolgungsbedingt wg Haft, Strafe, Anhaltung, Arbeitslosigkeit, Ausbürgerung oder Auswanderung in Ö keine VZ erworben werden konnten. Dabei stellt das G nicht auf einen hypothetischen Kausalverlauf ab, ob und welche VZ bei Unterbleiben der Verfolgung in Ö tatsächlich erworben worden wären; das G sieht vielmehr nach Maßgabe der Begünstigungstatbestände jeweils eine pauschalierte Anrechnung von BZ oder EZ für die jeweilige Zeit der Verfolgung, insb auch für die Zeit der Auswanderung vor. Dem G liegt insoweit die Vermutung zugrunde, dass bei Unterbleiben der Verfolgung entsprechende VZ erworben worden wären (VwGH 2003/080227).

3

Während bei den Begünstigungen na...

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