zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

8. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3681-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 330 Frist für die Geltendmachung des Ersatzanspruches

Walter Schober

1

Bei der in Abs 1 genannten Frist handelt es sich um eine Ausschluss- oder Präklusivfrist und diese ist daher nicht verlängerbar.

2

Die in Abs 2 Z 2 genannte Frist von zwei Monaten für Geldleistungen beginnt nicht - wie früher - mit dem Ablauf der Sozialhilfeleistung, sondern mit der Benachrichtigung durch den SVT über den Anfall der Geldleistung zu laufen. Dies soll das Verfahren zur Befriedigung der Ersatzansprüche der SH-Träger erleichtern.

3

Der SH-Träger soll nach Abs 3 Sozialhilfeleistungen einstellen oder einschränken, wenn ihm die Versicherungsleistung des SVT bekannt gegeben wird; andernfalls ist kein triftiger Grund für eine Ersatzpflicht des SVT mehr gegeben (Teschner/Widlar/Pöltner, § 330 Anm 1 bis 3).

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.