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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

8. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3681-8

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 273 Begriff der Berufsunfähigkeit

Martin Sonntag

Übersicht


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I.
Angestelltenbegriff
1- 3
II.
Erwerb des Berufsschutzes
III.
Ausschlaggebende Tätigkeit
A.
Dauer der Ausübung
4, 5
B.
Gesundheitsbedingte Aufgabe des Berufes
6
C.
Einstufung
7- 10
IV.
Verweisungsfeld
A.
Allgemeines
B.
Konkrete Verweisungen
21- 25
V.
Sonderfall Sportler, Künstler
26, 27
VI.
Härtefallregelung nach Vollendung des 50. Lebensjahres

I. Angestelltenbegriff

1

Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit und nicht die arbeitsvertragliche Vereinbarung (RS 0083738, RS 0083723). Dabei ist der Angestelltenbegriff des § 1 AngG heranzuziehen (10 ObS 32/92).

2

Pflegehelfer, Operationsgehilfen, Kindergartenhelfer (RS 0084962), Personenschützer (10 ObS 53/11h), Briefträger (10 ObS 122/13k) üben ebenso wenig eine Angestelltentätigkeit aus wie eine Trafikverkäuferin mit bloßer Warenausgabe und Inkasso (10 ObS 205/98i).

3

Zur Maßgeblichkeit des Überwiegens der Beitragsmonate in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag für die Anwendung von § 255 bzw § 273 vgl § 245 Rz 2.

II. Erwerb des Berufsschutzes

3a

Analog der Neuregelung des § 255 Abs 2 durch das BBG 2011 sind auf den Erwerb des Angestelltenberufsschutzes auch Facharbeitertätigkeiten anzurechnen; gleichzeitig ist damit auch eine Ausd...

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