ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
8. Aufl. 2017
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§ 12
1
Selbständig Erwerbstätige (Abs 1): Im Fall des § 8 Abs 1 Z 3 lit a erster Teilstrich begründet die selbständige Erwerbstätigkeit des Mitgliedes einer Wirtschaftskammer die Versicherungspflicht, weshalb es zur Beurteilung ihrer Dauer auf den Beginn und das Ende dieser Mitgliedschaft ankommt (VwGH 2004/08/0180). Bei der Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft, die bei Vorliegen der in § 2 WKG genannten Voraussetzungen ipso iure ohne eine unmittelbar darauf abzielende Willenserklärung eintritt und die (ua) mit einer Entziehung der Gewerbeberechtigung durch die Behörde endet. Mit der Entziehung der Gewerbeberechtigung endete die auf die Gewerbeberechtigung gegründete Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und damit eine Voraussetzung für die Teilversicherung in der UV gem § 8 Abs 1 Z 3 lit a erster Fall (VwGH 2004/08/0170).
2
Infolge des Erk des VwGH 2009/08/0118 wurde durch das 2. SVÄG 2010, BGBl I 2010/102, in Kraft getreten mit , § 12 Abs 1 dahingehend geändert, dass bei den „neuen Selbständigen“ bzw den nach § 3 Abs 1 Z 2 GSVG pflichtversicherten Personen das Ende der Pflichtvers in der UV an das Ende der Pflichtvers in der KV und/oder PV nach de...