TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

8. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3681-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 113 Beitragszuschläge

Andreas Blume

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1- 7
II.
Adressaten
8- 11
III.
Höhe
12- 23
IV.
Rechtsprechung zu den einzelnen Tatbeständen
A.
Keine bzw verspätete/unvollständige Anmeldung/Entgeltmeldung (Abs 1 Z 1, 2, 3 und Abs 2)
24- 27
B.
Meldung zu niedrigen Entgeltes (Abs 1 Z 4)
28- 31

I. Allgemeines

1

Die Auferlegung eines Beitragszuschlages nach Abs 1 ist - ungeachtet der Überschrift „Strafbestimmungen“ des ersten Teiles, Abschnitt VIII, des ASVG - nicht als Verwaltungsstrafe zu werten, weshalb die Frage des subjektiven Verschuldens des DG nicht zu untersuchen ist (VwGH 2000/08/0186, 96/08/0331). Das Fehlen der subjektiven Vorwerfbarkeit des Meldeverstoßes schließt daher die Verhängung eines Beitragszuschlages nach Abs 1 nicht aus (VwGH 89/08/0042); vielmehr kommt es nur darauf an, dass objektiv ein Meldeverstoß verwirklicht wurde, gleichgültig aus welchen Gründen (VwGH 2004/08/0141). Voraussetzung für die Vorschreibung eines Beitragszuschlages ist somit das Vorliegen einer konkreten Meldepflichtverletzung (VwGH 2004/08/0141, 91/08/0069). Das „Ob“ der Verhängung eines Beitragszuschlages ist verschuldensunabhängig (VwGH 83/08/0323, 83/08/0169, 2119/79). Abs 1 lässt erkennen, dass nicht jede Meldepflichtverl...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.