Sonntag Martin (Hrsg.)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

5. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-3007-6

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Sonntag Martin (Hrsg.) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 53 Sondervorschriften über die Aufteilung des allgemeinen Beitrages

Johannes Derntl

Übersicht

Rz


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I.
Höchstbelastungsgrenze (Abs 1) und Pflichtversicherte ohne Geldbezüge (Abs 2)
1–3
II.
Beitragsentrichtung zur Gänze durch den DN (Abs 3)
4
1.
Exterritorialer Dienstgeber (lit a)
5
2.
Dienstgeber ohne Betriebsstätte im Inland (lit b)
6–8
3.
Unbezahlter Karenzurlaub und Bildungsfreistellung (lit c)
9
III.
Ausübung eines öffentlichen Mandates (Abs 4)
10

I. Höchstbelastungsgrenze (Abs 1) und Pflichtversicherte ohne Geldbezüge (Abs 2)

1

Zu Gunsten der Vers ist eine maximale Belastungsgrenze von 20% der Geldbezüge normiert. Wenn die Beiträge des Vers, die idR zu KV, PV und AlV auflaufen, diese 20% übersteigen, trifft den DG oder die an die Stelle des DG tretende Einrichtung (s  Teschner/Widlar/Pöltner, § 53 Anm 1; vgl auch unten bei § 60 Rz 1) die Beitragspflicht für den Unterschiedsbetrag. Gem § 53 sind die (ganz oder teilweise) vom Vers zu tragenden Anteile betr (Land-)Arbeiterkammerumlage, Wohnbauförderung oder Schlechtwetterentschädigung nicht in das Höchstausmaß von 20% einzuberechnen.

2

In Anlehnung an § 49 Abs 1 ist unter dem Begriff „Geldbezug“ der Bruttobezug zu verstehen. Ein „durchschnittlicher“ Angestellter erhä...

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