Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 235

Christoph Ritz

Erlässe: RAE, Rz 1600 ff.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Löschung
15
II.
Widerruf der Löschung
6, 7
III.
Weitere Fälle von Abschreibungen
8
IV.
Finanzstrafverfahren
9

I. Löschung

1

Eine Löschung setzt voraus, dass nicht nur vorübergehend, sondern voraussichtlich auch in Hinkunft die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gegeben ist. Bei vorübergehender Uneinbringlichkeit kann die Einbringung der Abgabe gem § 231 ausgesetzt werden.

2

Auf eine Löschung besteht kein Rechtsanspruch der Partei (zB ; , 2007/13/0086; , 2006/15/0278). Ein Antrag auf Löschung ist nicht vorgesehen (vgl ).

3

Die Löschung hat mit Bescheid zu erfolgen (vgl

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