Praxisbeispiele zur Körperschaftsteuer
2. Aufl. 2021
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S. 20Beispiel 3: Gemeinnützige Körperschaft
Normen: § 34 bis 47 BAO, § 27 Abs 2 EStG, § 30 EStG, § 30b EStG, § 93 Abs 1 EStG, § 97 Abs 1 EStG, § 5 Z 6 KStG, § 21 Abs 2 und 3 KStG, § 23 KStG, § 24 KStG
Erlässe: VereinsR 2001 Rz 50, 165 ff, 215 ff, 306, 394a, 420 ff, 763, KStR 2013 Rz 44, 562 ff, 565, 966
Deskriptoren: Gemeinnützigkeit, unentbehrlicher Hilfsbetrieb, entbehrlicher Hilfsbetrieb, begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb, Ausnahmegenehmigung, Grundstücksveräußerung, Vereinsfest, Vermögensverwaltung, Kapitalertragsteuer, verdeckte Ausschüttung, Vergütung
1. Fall
Der Verein „Zusammen Alt & Jung“, der im Jahr 2017 gegründet wurde und seine Tätigkeit aufgenommen hat, verfolgt laut seiner Rechtsgrundlage den Zweck der gemeinsamen Alten- und Kinderfürsorge. Dazu betreibt der Verein ein Altenheim gemischt mit Wohneinheiten für betreutes Wohnen sowie in einem weiteren Trakt einen Kindergarten, der aber organisatorisch mit dem Alten-/Wohnheim zusammengefasst ist und unter gemeinsamer Leitung steht. Die Tätigkeit ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet. Der Austausch zwischen Kleinkindern und Senioren in gemeinsamen Bastel- und Singstunden wird von beiden Seiten sehr positiv gesehen und fördert die generationenübergreifende Kommunikation und Denkweise. Der Obmann übt die Leitungsfunktion ehrenamtlich aus, erhält aber eine geringe Aufwand...