AktG | Aktiengesetz, Band I und II
3. Aufl. 2021
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§ 54 Keine Verzinsung der Einlagen
Literatur
Siehe das Schrifttum bei § 52.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen | ||||
A. | Inhalt und Zweck | ||||
B. | Entwicklung und Parallelvorschriften | ||||
1. | Entwicklung | ||||
2. | Parallelvorschriften | ||||
II. | Verteilung des Bilanzgewinns (§ 54 erster HS) | ||||
III. | Verzinsungsverbot und Garantien Dritter (§ 54 zweiter HS) | ||||
A. | Verzinsungsverbot | ||||
1. | Allgemeines | ||||
2. | Zulässige „Zins“-Zahlungen | ||||
a) | Grundsatz | ||||
b) | Zinsen für Aktionärsdarlehen | ||||
B. | Garantien Dritter | ||||
1. | Allgemeines | ||||
2. | Renten-(Dividenden-)Garantie | ||||
3. | Rentabilitätsgarantie |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
§ 54 verbietet über den Bilanzgewinn hinausgehende Leistungen der Gesellschaft an die Aktionäre sowie Zinszusagen und Zinsauszahlungen. § 54 verdeutlicht bzw konkretisiert damit allerdings nur das ohnehin bereits in § 52 enthaltene Verbot der Einlagenrückgewähr und dient somit der Vermögensbindung (siehe § 52 Rz 1 ff). § 54 erster HS stellt aus der Sicht der Gesellschaft nochmals die absolute Höchstgrenze für Gewinnausschüttungen der Gesellschaft an die Aktionäre klar, ohne materiell Zusätzliches zu § 52 zu regeln. Zu beachten ist jedoch auch im Zusammenhang mit § 54, dass die Gesellschaft sehr wohl Leistungen an die Aktionäre erbringen d...