AktG | Aktiengesetz, Band I und II
3. Aufl. 2021
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§ 234 Verschmelzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einer Aktiengesellschaft
Literatur
Bachner, Bewertungskontrolle bei Fusionen (2000); Grünwald, Die gesellschaftsrechtlichen Umwandlungsrichtlinien der Europäischen Union, in Posch-FS (1996) 43; Kalss/Eckert, Änderungen im Aktien- und GmbH-Recht durch das GesRÄG 2007, GesRZ 2007, 222; Nowotny, Die Spaltung zur Aufnahme - Ein neues handelsrechtliches Allzweckinstrument, RdW 1996, 298.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entwicklung und Parallelvorschriften | ||
II. | Verschmelzung einer GmbH mit einer AG | ||
III. | Anwendbare Rechtsvorschriften | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Verzichte | ||
C. | Bereitstellung/Zusendung der Verschmelzungsunterlagen | ||
D. | Sacheinlagen- bzw Gründungsprüfung |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
Die Bestimmung sieht die rechtsformübergreifende Verschmelzung einer GmbH als übertragende Gesellschaft mit einer AG als übernehmende Gesellschaft vor (Abs 1) und regelt die auf eine solche Verschmelzung anwendbaren Rechtsvorschriften (Abs 2 bis 4).
B. Entwicklung und Parallelvorschriften
2
Die Bestimmung, die keine europäische Grundlage hat, gab es schon in der Stammfassung des AktG 1965. Sie wurde insbesondere durch das EU-GesRÄ...