AktG | Aktiengesetz, Band I und II
3. Aufl. 2021
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§ 188 Rückwirkung der Kapitalherabsetzung
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundlagen | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Entstehung und Parallelbestimmungen | ||
II. | Rückwirkende Darstellung (Abs 1) |
I. Grundlagen
A. Inhalt und Zweck
1
Die Regelung ermöglicht die rückwirkende Darstellung der Kapitalherabsetzung im Jahresabschluss für das vorhergehende Geschäftsjahr und öffnet eine Durchbrechung des Stichtagsprinzips. Damit sollen Sanierungsbemühungen erleichtert und die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft erhöht werden.
B. Entstehung und Parallelbestimmungen
2
Die Regelung stammt aus der ersten Durchführungsverordnung 1932 auf der Grundlage der Notverordnung 1931. Die Bestimmung wurde in das Aktiengesetz 1937 übernommen und vom AktG 1965 fortgeführt. Im Folgenden wurden keine materiellen Änderungen vorgenommen. Die Parallelbestimmung im deutschen Recht findet sich in § 234 dAktG. Die rückwirkende Darstellung in der Bilanz gem § 188 wird begleitet von den Regelungen in § 190 über die Darstellung in der GuV sowie über die Veröffentlichung des Jahresabschlusses gem § 191. Ein rückwirkender Ausweis in der Bilanz ist nur bei der vereinfachten Kapitalherabsetzung, nicht hingegen bei der ordentlichen Kapitalherabset...