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ÖBA 12, Dezember 2015, Seite 871

Ministerialentwurf zur Änderung des BaSAG, BWG und weiterer Aufsichtsgesetze

Das Inkrafttreten der SRM-VO (Single Resolution Mechanism-Verordnung) erfordert die Schaffung von Begleitmaßnahmen im österreichischen Recht. Am wurde ein Ministerialentwurf zur Änderung des BaSAG (Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken) im Nationalrat eingebracht (154/ME). Dieser soll neben dem BaSAG noch das BWG, das FMABG, das ESAEG, das NBG und das VAG 2016 novellieren.

Die Novelle umfasst die folgenden Maßnahmen und Regelungen:

Sicherstellung der effektiven Zusammenarbeit zwischen der FMA als nationaler Abwicklungsbehörde und dem SRM-Ausschuss (Ausschuss gem Art 42 der SRM-VO);

Befugnisse der FMA als Abwicklungsbehörde zur Auskunfts- und Informationseinholung sowie zur Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen, die in Einklang mit den Aufsichtsbefugnissen der FMA als Aufsichtsbehörde stehen;

vereinfachtes Abwicklungsverfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises (alle in ihren Rechten betroffenen natürlichen und juristischen Personen – vgl § 116a BaSAG);

operative Vorgehensweise bei der Dotierung und Vergemeinschaftung des Single Resolution Funds;

Begleitmaßnahmen zur Vollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern, die vom SRM-Ausschuss verhängt werden;

Streichung d...

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