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Zur Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Beratung iZm FX-Krediten
Für den Lauf der Verjährungsfrist ist entscheidend, wann der Anleger erkennt, dass sein Investment – entgegen den ursprünglichen Zusicherungen – nicht risikolos ist, sondern die Gefahr eines Kapitalverlusts in sich birgt. Bei einem endfälligen Fremdwährungskredit mit Tilgungsträger ist das der Fall, wenn sich das Gesamtkonzept rein rechnerisch nicht mehr ohne zusätzliche Vermögensverminderung im Vergleich zur (herkömmlichen) Tilgung des Darlehens entwickeln konnte.
Aus den Entscheidungsgründen:
Im März und im Mai 2005 zeichnete der Kläger zwei von der I Group GmbH, der Rechtsvorgängerin der Beklagten, empfohlene Pensionsvorsorgemodelle „L“, die jeweils aus drei Elementen bestanden:
endfällige Fremdwährungskredite der Ö AG (in der Folge: „Ö“), einmalig in CHF oder JPY ausnutzbar, und der A AG (in der Folge: „OÖ“), einmalig in Schweizer Franken ausnutzbar, im Gegenwert von jeweils € 265.000;
zwei Rentenversicherungen der WAG (in der Folge: „W“) mit Einmalerlägen von jeweils € 250.000 und monatlichen Rentenzahlungen von jeweils € 1.170,23 (in den ersten 15 Jahren, auf Grundlage einer vorläufig angenommenen 6%igen Gesamtverzinsung); und
zwei Lebensversi...