zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 2010, Seite K 23

Obmann einer landwirtschaftlichen Genossenschaft

Obmann einer landwirtschaftlichen Genossenschaft (§ 22 Abs. 1 Z 2 EStG)

Auch wenn Voraussetzung für den Obmann eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ist, so kann diese Tätigkeit nicht als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit angesehen werden. Allein durch den Umstand, dass der Obmann einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führen muss, wird der geforderte enge Zusammenhang mit der Landwirtschaft nicht erreicht. Die Einkünfte als Obmann sind als selbständige Einkünfte nach § 22 Abs. 1 Z 2 EStG zu behandeln und unterliegen damit nicht der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung ().

Daten werden geladen...