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Erbe als Unternehmer
Erbe als Unternehmer (§ 1 UStG)
Die Veräußerung eines zum Unternehmensvermögen des Erblassers gehörenden Gegenstands durch den Gesamtrechtnachfolger ist eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung. Übernimmt der Erbe mit Anfall der Erbschaft das Unternehmen des Erblassers, dann wird er auf jeden Fall selbst Unternehmer. Der BFH bejaht dies auch für den Fall, dass der Erbe - ohne selbst vorher Unternehmer zu sein - lediglich das Unternehmen des Erblassers abwickelt (BFH , V R 24/07, BB 2010, 2032).