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SWK 28, 1. Oktober 2009, Seite R 62

Freibetrag für investierte Gewinne

Die Betriebsausgaben werden bei der Basispauschalierung mit 6 % oder 12 % der Umsätze ermittelt. Welche Kategorien von Betriebsausgaben (einschließlich „fiktiver“ Betriebsausgaben) bei der Gewinnermittlung zusätzlich in Abzug gebracht werden dürfen, legt das Gesetz im dritten Satz des § 17 Abs. 1 EStG 1988 fest; diese taxative Aufzählung enthält den Freibetrag für investierte Gewinne nicht. - (§ 10 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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