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Freibetrag für investierte Gewinne
• Die Betriebsausgaben werden bei der Basispauschalierung mit 6 % oder 12 % der Umsätze ermittelt. Welche Kategorien von Betriebsausgaben (einschließlich „fiktiver“ Betriebsausgaben) bei der Gewinnermittlung zusätzlich in Abzug gebracht werden dürfen, legt das Gesetz im dritten Satz des § 17 Abs. 1 EStG 1988 fest; diese taxative Aufzählung enthält den Freibetrag für investierte Gewinne nicht. - (§ 10 EStG 1988), (Abweisung)
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