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SWK 28, 1. Oktober 2009, Seite T 192

Zentrale Verwaltungsstrafevidenz im BMF

Das Bundesministerium für Finanzen hat öffentlichen Auftraggebern für die Zwecke der Auftragsvergabe eine zentrale Koordinationsstelle eingerichtet. Diese erteilt auf Verlangen binnen zwei Wochen Auskunft darüber, ob dem im Auskunftsersuchen genannten Unternehmen eine rechtskräftige Bestrafung zuzurechnen ist. Anfragen können gerichtet werden an:

Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen

Per Adresse:

Finanzamt für den 1. und 23. Bezirk
Erdbergstraße 192 – 196
1030 Wien
Telefon 01/71129-1171 oder 1142
Fax 01/51433/5910069
E-Mail post.zko@bmf.gv.at

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